LEISTUNGSPRÜFUNGEN MIT BRIEF UND SIEGEL
Das haben wir dir außerdem zu bieten
Unsere amtlichen Leistungen
HAUPTUNTERSUCHUNG (HU)
Nach drei Jahren müssen Neuwagen zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Anschließend muss die Untersuchung in einem Rhythmus von zwei Jahren erfolgen. Durch die Hauptuntersuchung (HU) wird die “Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit” der Fahrzeuge sichergestellt. Seit dem 1. Dezember 1951 ist die HU in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
inkl. UMA (Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems) nach § 29 StVZO.
ÄNDERUNGSABNAHMEN nach § 19(3) StVZO
Jede Art von Tuningmaßnahmen, für die nach § 19 (3) StVZO eine Eintragung erforderlich wird, benötigt eine Änderungsabnahme. Verfügen die Teile über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), muss eine Kopie der ABE beigelegt sein. Aus dieser können Sie entnehmen, ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere besteht.
OLDTIMER-ERSTUNTERSUCHUNG nach § 23 StVZO
Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein mindestens 30 Jahre altes Kraftfahrzeug als Oldtimer zugelassen wird. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger übernimmt bei uns die Prüfung sowie die Erstellung eines Oldtimergutachtens. Dieses Gutachten ist ebenfalls notwendig, um ein H-Kennzeichen zu erhalten und dadurch Ihr Fahrzeug ohne große Einschränkungen, wie z.B. Umweltzonen, nutzen zu können.
UNTERSUCHUNGEN nach § 5 FZV (Mängelanzeige)
Falls Sie eine Mängelkarte von der Polizei bekommen haben, sollten die darauf beschriebenen Mängel an Ihrem Fahrzeug unverzüglich beseitigt werden.
GASPRÜFUNGEN AN WOHNWAGEN UND REISEMOBILEN nach DVGW G 607
Eine eigenständige Gasprüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) ist seit 2022 für Wohnmobile und auch für Wohnwagen verpflichtend.
TECHNICHER DIENST / EINZELABNAHMEN
Bei der STVZO und der (RiLi) 2018/858 gibt es drei verschiedene Arten von Einzelabnahmen, die durch den technischen Dienst abgenommen und dokumentiert werden.
- § 21 STVZO : Gutachten zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge die schon in Verkehr waren dazu gehören auch gebrauchte Importfahrzeuge.
- § 19.2 STVZO: Begutachtung umgerüsteter Baugruppen zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis.
- Artikel 45 der Richtlinie (RiLi) 2018/858 EG.: Nationale Einzelgenehmigung für ein Neufahrzeug der Fahrzeugklassen M, N, O.
Diese werden von der Zulassungsbehörde benötigt, um bei etwaigen Veränderungen am Fahrzeug, die Betriebserlaubnis wiederzuerlangen.
Unsere nicht amtlichen Leistungen
UNFALLSCHADENGUTACHTEN
Ein Unfallschadengutachten dokumentiert alle unfallbedingten Schäden an Ihrem Fahrzeug vollständig und neutral. Es dient als Grundlage zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers.
✔ Unabhängig & objektiv
✔ Rechtssicher für Versicherungen & Anwälte
✔ Schnelle Begutachtung vor Ort oder in der Werkstatt
✔ Kostenlose Erstberatung
Hinweis: Unfallschadengutachten sind nicht amtliche, freiwirtschaftliche Dienstleistungen.
SCHADENGUTACHTEN
Ein Schadengutachten dokumentiert Fahrzeugschäden fachgerecht und neutral. Wir ermitteln Reparaturkosten, Wertminderung und den Fahrzeugwert als verlässliche Grundlage für Versicherungen, Anwälte oder zur eigenen Absicherung.
✔ Unabhängig & professionell
✔ Rechtssichere Gutachtenerstellung
✔ Schnelle Terminvergabe
✔ Kostenlose Erstberatung
Hinweis: Schadengutachten sind nicht amtliche, freiwirtschaftliche Dienstleistungen.
FAHRZEUGBEWERTUNG
Eine Fahrzeugbewertung ermittelt den aktuellen Markt- und Fahrzeugwert auf objektiver Basis. Sie eignet sich z. B. für Kauf oder Verkauf, Versicherung, Leasingrückgabe oder zur eigenen Absicherung.
✔ Objektiv & nachvollziehbar
✔ Marktgerechte Wertermittlung
✔ Schriftliche Bewertung
✔ Kostenlose Erstberatung
Hinweis: Fahrzeugbewertungen sind nicht amtliche, freiwirtschaftliche Dienstleistungen.
OLDTIMERGUTACHTEN
Ein Oldtimergutachten bewertet Zustand, Originalität und Erhaltungsgrad Ihres historischen Fahrzeugs. Es dient als Grundlage für Versicherung, Wertermittlung oder zur Dokumentation des Fahrzeugzustands.
✔ Fachgerechte Bewertung
✔ Zustands- & Wertermittlung
✔ Schriftliche Gutachtenerstellung
✔ Kostenlose Erstberatung
Hinweis: Oldtimergutachten sind nicht amtliche, freiwirtschaftliche Dienstleistungen.
RÜCKNAHMEGUTACHTEN
Ein Rücknahmegutachten dokumentiert den Zustand eines Fahrzeugs bei Leasing- oder Mietende. Es schützt vor ungerechtfertigten Nachforderungen durch eine objektive und nachvollziehbare Bewertung.
✔ Neutrale Zustandsbewertung
✔ Dokumentation von Schäden & Gebrauchsspuren
✔ Rechtssicher für Leasinggeber
✔ Kostenlose Erstberatung
Hinweis: Rücknahmegutachten sind nicht amtliche, freiwirtschaftliche Dienstleistungen.
SONSTIGES
Dein Anliegen ist nicht aufgeführt? Ob ein Haftpflichtgutachten, eine Wertermittlung oder auch ein Kostenvoranschlag – wir sind der richtige Ansprechpartner.